Pflichten der Arbeitgeber in der Arbeitssicherheit
- Anhörung der Arbeitnehmer
- Grundsätzliche Pflichten des Arbeitgebers zur Wahrung und Verbesserung der Arbeitssicherheit
- Nach der Erfahrung notwendig
- Nach dem Stande der Technik anwendbar
- Den gegebenen Verhältnissen angemessen
- Beizug des Arbeitnehmers
- Konkretisierte Pflichten des Arbeitgebers
- Erforderliche Anordnungen und Schutzmassnahmen treffen
- Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen in ihrer Wirksamkeit erhalten
- Anpassung der Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen bei Änderung an Bauten, Gebäudeteilen und Arbeitsmitteln
- Vorübergehende Einstellung der Arbeit
- Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
- Information und Anleitung der Arbeitnehmer
- Übertragung von Aufgaben an Arbeitnehmer
- Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren
- Zusammenwirken mehrerer Betriebe / Aufträge an Dritte
- Temporärarbeit