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für Arbeitssicherheit EKAS
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Gestalten von ortsfesten Leitern

Art. 18 VUV

Die nachstehend beschriebenen technischen Regeln für die Gestaltung ortsfester Leitern sind in diversen Normen enthalten (siehe Ergänzung: Technische Regeln).
Beim Gestalten und Anordnen von ortsfesten Leitern soll beachtet werden, dass

  • der Abstand zwischen den Sprossen bzw. Stufen und die Leiterbreite zweckmässig bemessen (mehr dazu) sind
  • der erforderliche Fussraum (mehr dazu) zur Verfügung steht
  • der obere Ausstieg (mehr dazu) gefahrlos begangen werden kann
  • erforderliche Absturzsicherungen (mehr dazu) und Zwischenpodeste (mehr dazu) vorhanden sind
  • Stabilität und Tragfähigkeit gewährleistet sind (mehr dazu) und geeignete Werkstoffe verwendet werden (mehr dazu)
  • Sprossen und Stufen rutschhemmend gestaltet sind (mehr dazu)
  • keine ungesicherten Gefahrenstellen von der Leiter aus erreichbar sind (mehr dazu)
Complément: Règles techniques pour échelles fixes
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