Stabilität und der Tragfähigkeit ortsfester Leitern
Art. 18 VUV Ortsfeste Leitern dürfen sich nicht übermässig durchbiegen oder verwinden und beim Begehen nicht zu stark schwanken. Verbindungselemente, Gelenke, Verankerungen, Auflager und Befestigungspunkte müssen dem Leiteraufbau eine ausreichende Festigkeit und Stabilität geben, um die Sicherheit der Benutzer unter üblichen Einsatzbedingungen sicherzustellen. Ortsfeste Leitern müssen die in den technischen Regeln festgelegten Prüfanforderungen erfüllen.