Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) als Durchführungsorgan für die Arbeitssicherheit (Berufskrankheiten)
- Zuständigkeit der Suva bei der Verhütung von Berufskrankheiten
- Aufgabe der Suva bei der Aufsicht über die Anwendung der Vorschriften über die Verhütung von Berufskrankheiten
- Meldepflicht für besonders gesundheitsgefährdende Arbeiten
- Richtlinien für maximale Arbeitsplatzkonzentrationen gesundheitsgefährdender Stoffe sowie über Grenzwerte für physikalische Einwirkungen