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für Arbeitssicherheit EKAS
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Letzte Änderung: 13.07.2023
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Richtlinien für maximale Arbeitsplatzkonzentrationen gesundheitsgefährdender Stoffe sowie über Grenzwerte für physikalische Einwirkungen

Art. 50 Abs. 3 VUV

Gemäss dem vorstehenden Artikel kann die Suva entsprechende Richtlinien erlassen. So gibt die Suva im Einverständnis mit der Grenzwertkommission der Schweizerischen Vereinigung für Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene und Arbeitssicherheit periodisch Richtlinien für die zulässigen Grenzwerte am Arbeitsplatz heraus (siehe Ergänzung). Unter der MAK (maximale Arbeitsplatzkonzentration) versteht man den oberen Grenzwert derjenigen Konzentration eines gas-, dampf- oder staubförmigen Arbeitsstoffes in der Luft, die nach der derzeitigen Kenntnis bei Einwirkung während einer Arbeitszeit von 8 Stunden täglich und bis 42 Stunden pro Woche, auch über längere Perioden bei der stark überwiegenden Zahl der gesunden am Arbeitsplatz Beschäftigten die Gesundheit nicht gefährdet.

Die höchstzulässigen Konzentrationen am Arbeitsplatz bedeuten keine sicheren Grenzen zwischen gefährlichen und ungefährlichen Bereichen. Konzentrationen eines Schadstoffes, die unter dem MAK-Wert liegen, garantieren nicht die Gesundheit aller Exponierten. Besonders empfindliche oder in ihrer Gesundheit beeinträchtigte Personen können auch durch tiefere Konzentrationen gefährdet werden. Die Grenzwertliste enthält zudem Kurzzeitgrenzwerte, die kurzzeitige Abweichungen der aktuell gemessenen Raumluftkonzentrationen über dem MAK-Wert hinsichtlich Höhe, Dauer und Häufigkeit pro Arbeitstag/Schicht begrenzen. Stoffe, welche die Haut leicht durchdringen und somit zu einer Vergiftung durch Hautaufnahme führen können, Stoffe, welche häufig zu Überempfindlichkeitsreaktionen (Allergien) führen sowie Stoffe, welche beim Menschen Krebs erzeugen können, sind in der Liste der MAK-Werte besonders gekennzeichnet. Die Beurteilung der inneren Belastung und Beanspruchung durch chemische Arbeitsstoffe erfolgt mittels des Biologischen Monitoring.

Der BAT-Wert (Biologischer Arbeitsstofftoleranzwert) ist die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes bzw. dessen Metaboliten im biologischen Material oder die durch die Einwirkung des Arbeitsstoffes ausgelöste Abweichung eines biologischen Parameters von seiner Norm, welche nach der derzeitigen Erkenntnis bei Einwirkung während einer üblichen Arbeitszeit (analog MAK-Wert) die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet. Die Liste der BAT-Werte wird in der Grenzwertliste ebenfalls publiziert. Die Grenzwerte dienen dem Durchführungsorgan unter Berücksichtigung der Messergebnisse als Unterlage für die Anordnung technischer Massnahmen. Die technische Verhütung der Berufskrankheit soll erreichen, dass die Grenzkonzentrationen gefährdender Arbeitsstoffe und die Grenzwerte physikalischer Einwirkungen im Rahmen des Streubereiches unterschritten werden.

Ergänzung: Richtlinien für arbeitshygienische Grenzwerte am Arbeitsplatz
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