Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) als Durchführungsorgan für die Arbeitssicherheit (Berufsunfälle)
- Zuständigkeit der Suva bei der Verhütung von Berufsunfällen in bestimmten Branchen
- Zuständigkeit der Suva bei der Verhütung von Berufsunfällen für bestimmte Arbeitsmittel
- Zuständigkeit der Suva für besondere, in der Person des Arbeitnehmers liegende Berufsunfallgefahren
- Orientierung der Durchführungsorgane des Arbeitsgesetzes