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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Letzte Änderung: 13.07.2023
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Orientierung der Durchführungsorgane des Arbeitsgesetzes

Art. 49 Abs. 4 VUV

Wenn die Suva im Rahmen ihrer Tätigkeit nach mehr dazu Feststellungen an einem Arbeitsmittel oder einer andern Konstruktion in einem nicht von ihr betreuten Betrieb macht, orientiert sie mit einer Kopie der entsprechenden Korrespondenz das für den betreffenden Betrieb zuständige Durchführungsorgan.

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