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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Begriffe "Explosionsgefahr, Brandgefahr"

Art. 36 VUV

Brände bzw. Explosionen können nur entstehen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt, d.h. wenn

  • brennbare Stoffe mit
  • Sauerstoff in genügender Menge und optimaler Verteilung sowie
  • eine Zündquelle mit ausreichender Zündenergie vorhanden sind oder
  • explosionsgefährliche Stoffe gezündet bzw. angezündet werden.

Dieser Abschnitt ist in zwei Hauptteile gegliedert:

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