Nichtbefolgung einer Verfügung in der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Art. 81 VUV
Art. 21 Abs. 1 ATSG
Die in Art. 81 VUV vorgesehene Sanktion schützt den Grundsatz, dass jeder Arbeitnehmende alles ihm Zumutbare vorkehren muss, um
Art. 81 VUV
Art. 21 Abs. 1 ATSG
Die in Art. 81 VUV vorgesehene Sanktion schützt den Grundsatz, dass jeder Arbeitnehmende alles ihm Zumutbare vorkehren muss, um