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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Aufgaben des Durchführungsorgans

Nach Ablauf der Frist führt das Durchführungsorgan eine Kontrolle durch. Stellt sich dabei heraus, dass nicht alle erforderlichen Massnahmen getroffen wurden, hat das Durchführungsorgan mit den Mitteln der Vollstreckung den rechtmässigen Zustand herbeizuführen (mehr dazu).

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