Beratungsstellen als Durchführungsorgan für die Arbeitssicherheit
Art. 51 VUV
Als Beratungsstellen werden Fachorganisationen bezeichnet, die zwar über besondere Fachkenntnisse und entsprechende personelle und sachliche Mittel verfügen, den beiden andern Kriterien aber nicht oder nur zum Teil genügen.
Auflistung der Beratungsstellen: siehe Ergänzung