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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Gestalten von Laderampen

Art. 22 VUV

Beim Gestalten von Laderampen (siehe Ergänzung: Laderampen) soll beachtet werden, dass

  • sichere Abgänge vorhanden sind (mehr dazu)
  • die Breite der Laderampe den Erfordernissen entspricht (mehr dazu)
  • die Sicherheitsabstände gegenüber den Fahrzeugen auf der Andockverkehrsfläche gewährleistet sind (mehr dazu)
  • bei Bahnrampen der erforderliche Schutzraum unter der Rampe vorhanden ist (mehr dazu)
  • der Bodenbelag der Laderampe rutschhemmend ist (mehr dazu)
  • Sturzstellen gesichert sind (mehr dazu) und insbesondere Anpassrampen und Hebebühnen keine Sturzstellen ergeben (mehr dazu)
  • der Übergang zwischen Fahrzeug und Laderampe sicher ist (mehr dazu)
  • sich beim Rückwärtsandocken keine Gefahr ergibt und das angedockte Fahrzeug nicht weggeschoben wird (mehr dazu)
Ergänzung: Laderampen
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