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Letzte Änderung: 12.07.2023
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Rückwärtsandocken von Fahrzeugen an Laderampen

Art. 22 VUV

Wenn mehrere Andockstellen nebeneinander angeordnet sind, muss an der Andockverkehrsfläche ein genügender Sicherheitsabstand zwischen den Fahrzeugen bleiben, damit Personen ausweichen können (siehe Ergänzung).

319.13d-Sicherheitsabstand

 

Damit richtig an die Laderampe herangefahren werden kann, muss die Fahrspur auf der Andockverkehrsfläche markiert sein.

Mit geeigneten Massnahmen muss das Wegrollen oder Abkippen der Fahrzeuge während des Beladens verhindert werden (z.B. durch Bremsen der Fahrzeuge, durch Unterlegen eines Keils). Dabei müssen die Kräfte berücksichtigt werden, die sich aus dem Bremsen oder Beschleunigen des Beladefahrzeuges - Flurförderzeug - ergeben können.

Bei Verladebuchten muss zwischen dem Fahrzeug - auch den vorstehenden Teilen desselben - und den Gebäudeteilen ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m bleiben. Im Bereich oberhalb der Laderampe darf dieser Sicherheitsabstand ausnahmsweise auf 0,4 m reduziert werden (Abbildungen 1 bis 3).

319-13-1-1-d
Abb 1- Ansicht von oben


Abbildung 1

Im Beispiel oben (Abb.1) ist die Rampe so weit nach vorne gezogen, dass zwischen dem Fahrzeug und den Gebäudeteilen bei zusammengedrücktem Puffer ein reduzierter Sicherheitsabstand "e" von mindestens 0,4 m erhalten bleibt.


319-13-1-2-d


Abbildung 2

.

319-13-1-3-d


Abbildung 3

 Im Beispiel nach Abbildung 3 sind die seitlichen Wände nach vorne gezogen. Als Abstand "s" zwischen Fahrzeug und seitlicher Wand muss mindestens eine Distanz von 0,5 m verbleiben.

Ergänzung: Laderampen
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