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Letzte Änderung: 12.07.2023
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Türen und Wände aus lichtdurchlässigem Material im explosions- und brandgefährdeten Bereich

Art. 15 VUV

Für lichtdurchlässige Flächen im brandgefährdeten Bereich ist Sicherheitsglas zu verwenden.

Lichtdurchlässige Flächen zwischen brandgefährdetem und sicherem Bereich (mehr dazu) müssen genügend widerstandsfähig gegen Feuer sein.

Ergänzung: Brandschutzvorschriften, Brandschutzrichtlinien
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