Glaswände und Glastüren in Gebäuden und anderen Konstruktionen
- Begriff "Glaswände und Glastüren"
- Schutzziel "Glaswände und Glastüren"
- Vermeiden von Verletzungen bei Bruch des lichtdurchlässigen Materials
- Sichtbarkeit von Wänden und Türen aus lichtdurchlässigem Material
- Vermeiden des Stürzens durch Wände und Türen aus lichtdurchlässigem Material
- Türen und Wände aus lichtdurchlässigem Material im explosions- und brandgefährdeten Bereich