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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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5. Branchen-, Betriebsgruppen-, Modelllösung (überbetriebliche Lösungen) (EKAS-RL 6508 ASA-Beizug)

Anstelle einer individuellen Umsetzung der Beizugspflicht (individuelle Lösung) hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine durch die EKAS genehmigte Branchen-, Betriebsgruppen- oder Modelllösung zu wählen.

5.1 Die Trägerschaften bzw. Anbieter von überbetrieblichen Lösungen
– weisen die überbetrieblichen Aktivitäten im Rahmen ihrer Branchen-, Betriebsgruppen und Modelllösungen unter Einbezug der Spezialisten der Arbeitssicherheit nach
– stellen die kontinuierliche Verbesserung ihrer Lösung sicher.

5.2 Ferner sorgen die Trägerschaften für die
– periodische Beurteilung der Wirkung dieser Aktivitäten und Verbesserungen in den Betrieben
– angemessene Anpassung ihrer Lösungen, damit diese auch für die Kleinstbetriebe umsetzbar sind.

5.3 Die EKAS gibt Kriterien vor, nach welchen überbetriebliche Lösungen anerkannt werden. Unter anderem müssen Arbeitnehmerverbände der betreffenden Branche oder Betriebsgruppe an der Ausarbeitung der Lösung beteiligt werden oder mindestens Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Diese Verbände haben das Recht, Vorschläge zu unterbreiten.

Überbetriebliche Lösungen stellen den Unternehmen ein Sicherheitssystem (Handbuch und Checklisten) zur Verfügung, stellen den Zugang zu Spezialisten der Arbeitssicherheit sicher (siehe auch Anhang 4) und bieten Schulungen und andere Dienstleistungen an.

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