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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Anhang 4 Begriffe und Erläuterungen 

Systemorientierte Prävention
Systemorientierte Prävention geht über die Behebung eines einmal erkannten Mangels (z.B. fehlendes Geländer) hinaus und hat zum Ziel, die Wiederholung
oder Entstehung eines ähnlichen Mangels im gesamten Betrieb nachhaltig zu verhindern. Es handelt sich daher in der Regel um eine Kombination von
technischen, organisatorischen und personenbezogenen Massnahmen (z.B. Beschaffung von Arbeitsmitteln, regelmässige Arbeitsplatzkontrolle, Instruktion
und Einbezug der Mitarbeitenden, usw.) auf der Basis einer Gefährdungsermittlung. Systemorientierte Massnahmen sind Voraussetzung für die stetige
Entwicklung der unternehmensbezogenen Präventionskultur. 

Gefährdung
Eine Gefährdung ist eine potenzielle Schadensquelle.

Risiko
Das Risiko ist die Kombination von Häufigkeit bzw. Eintretenswahrscheinlichkeit und Schadensausmass eines unerwünschten Ereignisses.

Besondere Gefährdungen
Bei besonderen Gefährdungen handelt es sich um Gefährdungen, deren sichere Erkennung und Beurteilung spezielle Kenntnisse voraussetzen oder spezielle
Untersuchungsmittel erfordern. Die besonderen Gefährdungen sind in
Anhang 1 aufgeführt.

Erforderliches Fachwissen
Ein Betrieb verfügt über das erforderliche Fachwissen, wenn er in der Lage ist, die Gefährdungen in seinem Betrieb systematisch zu ermitteln und die notwendigen 
Massnahmen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen und umzusetzen.

Anerkannte Regeln der Technik
Als «anerkannte Regeln der Technik» gelten dokumentierte, in der Praxis
erprobte und bewährte Bestimmungen bezüglich Technik, Organisation und
Verhalten, die auf einer risikoorientierten Betrachtungsweise basieren.
Solche Regeln sind z.B. in Richtlinien, Normen, Merkblätter, Checklisten,
Sicherheitsdatenblätter oder Bedienungsanleitungen abgebildet.

Gefährdungsermittlung
Eine Gefährdungsermittlung ist die Erhebung der Gefährdungen für Sicherheit
und Gesundheit von Arbeitnehmenden aufgrund der Tätigkeiten, Arbeitsmittel
und Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz.

Die Gefährdungsermittlung kann mit Hilfsmitteln wie Unterlagen der überbetrieblichen
ASA-Lösungen, Publikationen, Gefährdungstabellen, Checklisten,
usw. durchgeführt werden. Sie ist die Basis für systemorientierte Prävention.

Risikobeurteilung
Vorgehen nach einer anerkannten Methode zur Beurteilung der Risiken aufgrund von Tätigkeiten, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen.

Eine Risikobeurteilung soll mindestens in folgenden Fällen durchgeführt
werden:
– bei besonderen Gefährdungen, für die keine oder nur teilweise anerkannte Regeln der Technik vorliegen.
– bei wesentlichen Änderungen, für die keine oder nur teilweise anerkannte Regeln der Technik vorliegen.
– falls Arbeitsmittel für andere als vom Hersteller vorgesehene Zwecke oder in nicht bestimmungsgemässer Art verwendet werden.
– im Zusammenhang mit gefährlichen und beschwerlichen Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft gemäss Mutterschutzverordnung SR 822.111.52.

Nachweis
Der Nachweis des Beizugs beziehungsweise der getroffenen Massnahmen gemäss Ziffer 3.1 der Richtlinie wird erbracht:
– durch die Umsetzung von Individual-, Branchen-, Betriebsgruppen- oder Modelllösungen.
– durch den konkreten Beizug von Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit, wenn der Betrieb nicht über das erforderliche Fachwissen verfügt.
– durch das Vorhandensein von technischen, organisatorischen und personenbezogenen Massnahmen (z.B. Abschrankungen, Sicherheitsregeln, Persönliche Schutzausrüstung, usw.).
– indem der Betrieb aufzeigt, wie die rechtlichen Anforderungen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz systematisch in den betrieblichen Abläufen umgesetzt werden.

Ein Nachweis mit einfachen Mitteln, gemäss Ziffer 3.2 der Richtlinie, hat zum
Zweck, den Dokumentationsaufwand für Kleinstbetriebe (Betriebe mit weniger
als 10 Mitarbeitenden) zu verringern. Die Betriebe sollen glaubhaft darstellen,
dass konkrete Massnahmen getroffen worden sind (z.B. anhand von
Fotos, aktuellen Belegen wie Wartungsverträgen, Protokollen, Schulungsunterlagen,
Rechnungen, Gefährdungsinventar und ausgefüllten Checklisten).

Branchenlösung
Eine Branchenlösung stellt den Unternehmen (insbesondere kleinen und mittleren
Unternehmen) Hilfsmittel für die Erarbeitung eines ASA-Sicherheitssystems
zur Verfügung, stellt den Beizug der Spezialistinnen und Spezialisten der
Arbeitssicherheit sicher und bietet Schulungen sowie weitere Dienstleistungen
an (siehe auch Kapitel 5 der Richtlinie).

Betriebsgruppenlösung
Eine Betriebsgruppenlösung ist vor allem für Unternehmen mit verschiedenen
Standorten und unterschiedlichen Tätigkeiten geeignet. Eine Betriebsgruppenlösung
erarbeitet für die angeschlossenen Unternehmen ein ASA-Sicherheitssystem
und stellt den Beizug der Spezialistinnen und Spezialisten der
Arbeitssicherheit sicher. Schulungen sowie weitere Dienstleistungen werden
standortübergreifend organisiert.

Modelllösung
Eine Modelllösung (Beratungsfirma) stellt den Unternehmen Hilfsmittel für die
Erarbeitung eines ASA-Sicherheitssystems zur Verfügung, stellt den Beizug
der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit sicher und bietet
Schulungen sowie weitere Dienstleistungen an. Eine Modelllösung eignet sich
beispielsweise für Betriebe, die sich keiner Branchen- oder Betriebsgruppenlösung
anschliessen können.

Individuelle Lösungen
Die Unternehmen erarbeiten ein individuelles ASA-Sicherheitssystem. Dies
setzt den Beizug von internen und / oder externen Spezialistinnen und Spezialisten
der Arbeitssicherheit voraus.

Anzahl Mitarbeitende
Es wird die Anzahl der Mitarbeitenden (inkl. Temporärmitarbeitenden) im
gesamten Unternehmen berücksichtigt.

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