Ausbildungsnachweis auf andere Weise
Art. 11d Abs. 3 VUV
Liegen keine Ausweise anerkannter Ausbildungslehrgänge vor, so kann die nötige Ausbildung nachgewiesen werden, wenn eine gleichwertige Grund- und Weiterbildung absolviert worden ist. Die Betriebe oder die betroffenen Personen müssen die erforderlichen Aus- und Weiterbildungsnachweise zusammen mit einer Beurteilung und Wertung im Vergleich zu den Anforderungen der Eignungsverordnung dem