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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Vermeiden von Gesundheitsschäden durch Vibrationen

Art. 34 VUV

Bei Ganzkörperschwingungen stehen Schädigungen der Wirbelsäule im Vordergrund, die aber auch ohne Vibrationseinfluss weit verbreitet sind.

Hand-Arm-Vibrationen können einerseits Veränderungen an Knochen und Gelenken im Hand-Arm-Bereich zur Folge haben, anderseits zur "Weissfingerkrankheit" führen, also zu Durchblutungsstörungen in den Fingern (vasomotorische Störungen, Raynaud-Syndrom oder Weissfingerkrankheit, Karpaltunnel-Syndrom). Solche Störungen müssen aber nicht rein vibrationsbedingt sein, da unter anderem Kälte, starkes Rauchen oder entsprechende Veranlagung sich in gleicher Weise auswirken oder die Vibrationseinflüsse verstärken können.

Das Risiko, dass solche Schädigungen eintreten, ist gering, wenn die Arbeitsplatz-Grenzwerte für Vibrationen eingehalten werden (mehr dazu).
Werden die Auslöswerte überschritten, so sind technische Massnahmen erforderlich (mehr dazu).
Die Vibrationstabellen der Suva geben einen Überblick über die typischen Vibrationsbelastungen in verschiedenen Branchen (siehe Ergänzung) und erlauben eine Sofortbeurteilung, bezüglich welcher Tätigkeiten, Geräte und Maschinen Massnahmen zu treffen sind.

In Anhang 1  zur UVV  sind "Erkrankungen durch Vibrationen" in der Liste der arbeitsbedingen Erkrankungen im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 des UVG  genannt

Ergänzung: Verhütung von Schädigungen durch Vibrationen
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