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für Arbeitssicherheit EKAS
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Letzte Änderung: 12.07.2023
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Schutzziel "Lüftung"

Art. 33 VUV

Um akute und chronische Gesundheitsschädigungen mit grösster Wahrscheinlichkeit auszuschliessen, sind die Schadstoffkonzentrationen am Arbeitsplatz unter den von der Suva festgelegten MAK-Werten (mehr dazu und siehe Ergänzung) zu halten.

Der Sauerstoffgehalt der Atemluft soll im Normalfall zwischen 19-21 Vol.-% liegen und darf 18% nicht unterschreiten. Für Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre (mehr dazu) sind zusätzliche Schutzmassnahmen zu treffen.


Um Explosionen auszuschliessen, ist dafür zu sorgen, dass die Brennstoffkonzentration 50 % der unteren Explosionsgrenze nicht überschreitet.

Ergänzung: Lüftung im Arbeitsbereich
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