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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Vermeiden von durch Lärm verursachten Gesundheitsschäden

Art. 34 VUV

Das Risiko eines lärmbedingten Hörverlustes ist gering, wenn die Grenzwerte für gehörgefährdenden Lärm (siehe Ergänzung) eingehalten werden (mehr dazu). Übersteigt der Lärm die Grenzwerte, so ist er durch technische Massnahmen unter das gehörgefährdende Mass abzusenken (mehr dazu).

Falls der Lärmpegel am Arbeitsplatz nicht unter den Grenzwert gesenkt werden kann, sind Gehörschutzmittel zu verwenden (mehr dazu).

Ergänzung: Grenzwerte für gehörgefährdenden Lärm / Lärmtabellen
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