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Letzte Änderung: 12.07.2023
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Messen und Beurteilen von Lärm

Art. 34 VUV

Die Lärmmessung erfasst die Lärmbelastung einer Person unter Berücksichtigung von Schallpegel, Frequenzspektrum und Zeitverlauf des Schallsignals in Ohrnähe der Person.

Für eine aussagekräftige Messung der Lärmbelastung am Arbeitsplatz werden mit Vorteil Schallmessgeräte verwendet, die den energieäquivalenten Dauerschallpegel Leq (= Mittelwert über die Messzeit) messen können. Mit einem personengetragenen Lärmdosimeter kann die Lärmbelastung LEX,8h während eines ganzen Arbeitstages direkt gemessen werden.

Weitere Informationen zur Schallmesstechnik und dem praktischen Vorgehen bei der Messung der Lärmexposition am Arbeitsplatz sind in der Broschüre "Gehörgefährdender Lärm am Arbeitsplatz", 44057, Kapitel 5 und 6, zu finden.

Alternativ zu einer Messung geben die Schallpegeltabellen der Suva  Auskunft über typische Lärmbelastungen einer Vielzahl von Berufen.

Von Impulsschall wird gesprochen, wenn bei einem Schallereignis Spitzenschalldruckpegel Lpeak von 135 dB(C) überschritten werden. Messungen von Impulsschall erfordern eine besondere Messtechnik, da die Spitzenpegel den Messbereich üblicher Messgeräte und Mikrofone überschreiten. Zur Beurteilung der gehörgefährdenden Wirkung von Impulsschall wird der Schallexpositionspegel LE herangezogen.

Ultraschallmessungen verlangen ebenfalls eine besondere Messtechnik, da übliche Schallpegelmesser auf den Bereich der für den Menschen hörbaren Frequenzen begrenzt sind. Für Messungen von Ultraschall muss der Frequenzgang der Geräte und Mikrofone  für den ganzen, zu erfassenden Messbereich bekannt sein und erhöhte Anforderungen erfüllen. Bei digitalen Messgeräten ist insbesondere die obere Grenzfrequenz des Messbereiches zu beachten (halbe Abtastrate).

Infraschallmessungen setzen Geräte voraus, deren Übertragungsbereich bis zu 2 Hz hinabreicht. Auch hier sind die spezifischen Eigenschaften von Mikrofon und Messgerät zu überprüfen.

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