Vorbereiten und Kennzeichnen des Transportgutes
Art. 41 VUV
Zur Transport-Vorbereitung aller Arten von Gütern gehören:
- Gefahrenstoffkennzeichnung mit entsprechenden Schutzmassnahmen
- Lastaufnahmepunkte bestimmen und gut sichtbar bezeichnen
- Gewichtsangabe
- abweichende Lage des Schwerpunktes gut sichtbar bezeichnen; Lasten mit einem instabilen Schwerpunkt (z.B. Flüssigkeiten) sind speziell zu kennzeichnen
- Entsprechende Arbeitsmittel für den Transport bestimmen. (Transporte von Hand sind auf ein Minimum zu beschränken) (mehr dazu)
- Instruktion und Information der am Transport Beteiligten, inklusive Lastentransport von Hand (siehe mehr dazu)
- Nur einwandfreie Hilfsmittel für den Transport (mehr dazu) verwenden
- Transportmittel nur bestimmungsgemäss verwenden
- Schüttgüter in geeigneten Gebinden bereitstellen
Bei Flüssigkeiten zusätzlich:
- Schwappsicherung
- Auslaufsicherung
Bei Gasen zusätzlich:
- Angaben zum Druck
- Ausströmsicherung
Anforderungen an die Gebinde wie Fässer, Rahmenpaletten oder Big Bag):
- Die Gebinde müssen gefahrlos gehoben, gestapelt und transportiert werden können. Zu diesem Zweck sind Greifstellen, Traggriffe bzw. Anhänge- oder Untergreifmöglichkeiten vorzusehen.