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für Arbeitssicherheit EKAS
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Letzte Änderung: 12.07.2023
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Transport mit Arbeitsmitteln

Art. 41 VUV

Voraussetzungen für einen sicheren Transport von Gütern (siehe Ergänzung):

  • Planen und Vorbereiten insbesondere des Auf- und Abladevorganges.
  • Arbeitsmittel und Hilfsmittel nur bestimmungsgemäss verwenden (Betriebsanleitung).
    Zum Beispiel bei der Verwendung von Europaletten ist die zulässige Tragfähigkeit zu beachten. Die Europalette ist bei der Auflagerung im Regal oder auf der Gabel eines Flurförderfahrzeuges für folgende Lasten ausgelegt:
    o     1000 kg, (Nennlast) wenn die Last beliebig auf der Palettenoberfläche verteilt ist.
    o     1500 kg, wenn die Last auf der Palettenoberfläche gleichmäßig verteilt ist.
    o     2000 kg, wenn die Last in kompakter Form vollflächig und gleichförmig auf der gesamten Palettenoberfläche aufliegt.

  • Beachten der Beschaffenheit der Verkehrswege (Steigung/Gefälle max. 10%, mit handgezogenen Fahrzeugen max. 5%, Tragfähigkeit, Bodenunebenheiten) und deren Einfluss auf das zulässige Ladegewicht.
  • Die Gefahren (bzw. Personen, Sachen, Umwelt etc.) aufgrund der Bewegung des Transportgutes bzw. Arbeitsmittels ermitteln.

Zusätzliche Voraussetzungen für einen sicheren Transport von Gütern mit motorisch betriebenen Arbeitsmitteln

  • mobile Flurförderzeuge, Strassenfahrzeuge, Werk- und Industriebahnen, Baumaschinen usw. (siehe Ergänzung)
  • stationäre Krane, Hebezeuge, Aufzugsanlagen, Luft- und Standseilbahnen, Hebebühnen, Steigförderanlagen usw. (siehe Ergänzung)
  • So beladen und sichern, dass das Transportgut nicht in gefahrbringender Weise umstürzen, herabstürzen oder abrutschen kann.
  • Nötigenfalls sind Sicherungen an der Transporteinrichtung anzubringen bzw. geeignete Anschlagmittel und Anbindemittel zu verwenden.
  • Verlust von losem Transportgut verhindern (z.B. Netze, Blachen).
  • Für Strassenverkehrsfahrzeuge und Bahnen sind die entsprechenden Ladevorschriften zu beachten (siehe Ergänzung).
  • Die Bediener müssen die örtlichen Verhältnisse/Gefahren des Betriebes kennen (mehr dazu).

Zusätzliche Voraussetzungen für einen sicheren Transport von Gütern mit von Hand betriebenen Arbeitsmitteln (Karren, Handgabelhubwagen, Transportplattformwagen usw.) (siehe Ergänzung):

  • Handgriffe müssen so angeordnet sein, dass sie nicht zu Verletzungen führen können und in geeigneter Höhe greifbar sein (normalerweise zwischen 75 - 110cm)

 

Ergänzung: Transport von Gütern
Ergänzung: Transport mit motorisch betriebenen, mobilen Arbeitsmitteln
Ergänzung: Von Hand betriebene Arbeitsmittel
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