Schutzeinrichtungen und Schutzmassnahmen an heissen oder kalten Teilen, unkontrolliert bewegten Gegenständen oder austretenden Stoffen
Art 28 VUV
Wahl der
Infoschriften und Erläuterungen siehe Ergänzungen.
Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen (mehr dazu)
Verwenden von persönlichen Schutzausrüstungen PSA (mehr dazu)