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für Arbeitssicherheit EKAS
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Letzte Änderung: 12.07.2023
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Schutzziel Instandhaltung von Arbeitsmitteln

Art. 32b VUV

Durch die Instandhaltung (329B.1) soll der sichere und funktional richtige Zustand eines Arbeitsmittels (mehr dazu) während seiner ganzen Einsatzdauer konstant erhalten bleiben. Es ist sicherzustellen, dass durch regelmässige Überprüfung der Arbeitsmittel Schäden, die zu gefährlichen Situationen führen vermieden werden.

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