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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Begriff "Arbeitsmittel"

Art. 24 VUV
EKAS-Richtlinie 6512 "Arbeitsmittel" Ziff. 3

Arbeitsmittel sind "Maschinen, Anlagen, Apparate und Werkzeuge, die bei der Arbeit benutzt werden" (Art. 3 Abs. 3 VUV) (siehe Ergänzung).

Die Arbeitsmittelrichtlinie erweitert den Begriff durch Einbezug von Arbeitsmitteln, die nicht unmittelbar zum Arbeiten benutzt werden, sowie persönlicher Schutzausrüstungen (PSA).

Ergänzung: Arbeitsmittelrichtlinie europäischer Bezug
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