Begriff Instandhaltung von Arbeitsmitteln
Art. 32b VUV
EKAS-Richtlinie 6512 Arbeitsmittel Ziff. 6.1
Unter Instandhaltung, Teil des Sonderbetriebes eines Arbeitsmittels, versteht man die Inspektion, die Wartung, die Instandsetzung und die Verbesserung der Arbeitsmittel.
Inspektion
Massnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist- Zustandes einschliesslich der Bestimmung der Ursache der Abweichung und der Ableitung der notwendigen Massnahmen für eine künftige Nutzung.
Wartung
Treffen von Massnahmen zur Erhaltung des Soll – Zustandes
Instandsetzung
Massnahmen zur Erstellung der geforderten Funktion ohne technische Verbesserung
Verbesserung
Kombination aller Massnahmen um die Anforderung bezüglich Leistung, Qualität, Umwelt, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu erreichen, ohne die Funktion zu verändern.