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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Letzte Änderung: 12.07.2023
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Überprüfen von Arbeitsmitteln die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind

Art. 32b Abs. 2 VUV
EKAS-Richtlinie 6512 "Arbeitsmittel" Ziff. 6.2

Arbeitsmittel (mehr dazu), die schädigenden Einflüssen unterliegen (z.B. Materialveränderungen infolge von Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, korrosive Gase und Stoffe, UV-Strahlung, Materialermüdung usw.), die zu gefährlichen Situationen führen können, sind regelmässig zu überprüfen. Dies auch bei aussergewöhnlichen Ereignissen wie z.B. Unfälle, Sachschäden, starke Stürme, längere Stillstandszeiten.

Eine Aussage, in welchem Umfang Arbeitsmittel zu prüfen sind, kann nicht getroffen werden. Den Prüfumfang, die Prüfzyklen und die Anforderungen an das Instandhaltungspersonal muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich oder in Zusammenarbeit mit dem Hersteller festlegen.

Die regelmässige Überprüfung ist in einem Plan festzuhalten und die erfolgte Überprüfung muss dokumentiert sein (Wer, was, warum und wann) (siehe Ergänzung)

Für die Überprüfung von Kranen und Druckbehältern gelten besondere Vorschriften (siehe Ergänzung)

Ergänzung: Überprüfung (Instandhaltung) planen und überwachen
Ergänzung: Überprüfung von Kranen und Druckbehältern
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