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Letzte Änderung: 12.07.2023
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Begriff "Feuerungsanlagen für technische Zwecke"

Art. 32 VUV

Unter dem Begriff "Feuerungsanlage für technische Zwecke" ist im hier gemeinten Sinne jede Anlage zu verstehen, in der ein brennbarer Stoff irgendwelcher Art zu irgendwelchem Zweck verbrannt wird.

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