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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Merkmale einer vermuteten Nichteignung für bestimmte Tätigkeiten

Art. 79 VUV

Die Nichteignung kann vermutet werden,

  • bei Überempfindlichkeit gegenüber bestimmten Stoffen und/oder bei Arbeiten oder Tätigkeiten die zu einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit führen können (mehr dazu)
  • bei bestimmten Störungen der Körperfunktionen, die Anlass zu Berufsunfällen geben können (mehr dazu)
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