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Letzte Änderung: 13.07.2023
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Individuelle Gefährdung durch Berufskrankheiten

Art. 79 VUV

Dies betrifft vor allem Überempfindlichkeitsreaktionen (Allergien). Schon geringste Schadstoffmengen können bei entsprechend veranlagten Personen eine Krankheit auslösen. In der Regel bleibt ein Allergiker lebenslänglich gegenüber dem betreffenden Stoff überempfindlich. Beim nächsten Kontakt mit diesem Stoff ist ein Rückfall möglich.

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