Grundsatz der Schweigepflicht
Art. 33 ATSG
Art. 97 Abs. 10 UVG
Die Schweigepflicht gemäss Art. 33 ATSG trifft auch die Mitarbeiter des Durchführungsverfahrens zur Verhütung von
Für Angelegenheiten, die ein Arbeitnehmender einem
Art. 33 ATSG
Art. 97 Abs. 10 UVG
Die Schweigepflicht gemäss Art. 33 ATSG trifft auch die Mitarbeiter des Durchführungsverfahrens zur Verhütung von
Für Angelegenheiten, die ein Arbeitnehmender einem