back to home Eidgenössische
Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
back to home
DE FR IT
DE FR IT

Fachinspektorate als Durchführungsorgane für die Arbeitssicherheit

Art. 51 VUV

Als Fachinspektorate werden Fachorganisationen bezeichnet, die in Bezug auf den betreffenden Bereich der Arbeitssicherheit über besondere Fachkenntnisse sowie über entsprechende personelle und sachliche Mittel verfügen und zudem wirtschaftlich unabhängig und aufgrund besonderer Abmachungen befugt sind, Verfügungen im Bereich der Arbeitssicherheit zu erlassen.

Auflistung der Fachinspektorate: siehe Ergänzungen

Ergänzung: Kesselinspektorat des Schweizerischen des SVTI
Ergänzung: Starkstrominspektorat UVG des Schweizerischen Elektrotechnischen Vereins (USTI)
Ergänzung: Schweissinspektorat des Schweizerischen Vereins für Schweisstechnik (SVS)
Ergänzung: Technisches Inspektorat des Schweizerischen Gasfaches (TISG)
Zurück zum Anfang