Fachinspektorate als Durchführungsorgane für die Arbeitssicherheit
Art. 51 VUV
Als Fachinspektorate werden Fachorganisationen bezeichnet, die in Bezug auf den betreffenden Bereich der Arbeitssicherheit über besondere Fachkenntnisse sowie über entsprechende personelle und sachliche Mittel verfügen und zudem wirtschaftlich unabhängig und aufgrund besonderer Abmachungen befugt sind, Verfügungen im Bereich der Arbeitssicherheit zu erlassen.
Auflistung der Fachinspektorate: siehe Ergänzungen