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für Arbeitssicherheit EKAS
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Schutzziel "Glaswände und Glastüren"

Art. 15 VUV

Durch Wände und Türen aus lichtdurchlässigem Material dürfen Personen nicht gefährdet werden.

Ergänzung: Durchsichtige Wände und Türen, Sicherheit mit Glas
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