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für Arbeitssicherheit EKAS
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Begriffe "Gestaltung" und "Reinigung"

Art. 13 VUV

Es ist hier die Möglichkeit gemeint, Gebäude und andere Konstruktionen so zu gestalten, dass sich entweder keine gefährlichen Stoffablagerungen ergeben können, oder dass solche Ablagerungen gefahrlos und leicht entfernt werden können.

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