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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Rettungsweg und Wendeltreppen in Fluchtwegen

Art. 20 VUV
Art. 8 , 10 ArGV 4

Bei der Gestaltung der Fluchtwege muss berücksichtigt werden, dass Rettung und Hilfeleistung oft ebenfalls über diese Wege erfolgen muss. Es ist daher abzuklären, welche Mittel und Einrichtungen in diesen Fällen auf dem Fluchtweg transportiert werden müssen.

Wendeltreppen (mehr dazu) sollten nur in bestimmten Ausnahmefällen in Fluchtwegen eingesetzt werden.

Anforderungen, wenn Wendeltreppen als Fluchtweg benützt werden müssen:

  • Haupttreppen:
    Ausführung gemäss Wendeltreppen (mehr dazu)
  • Nebentreppen:
    Solche Treppen sollen nur in bestimmten Ausnahmefällen in Fluchtwegen gemäss Zahl und Anordnung von Treppenanlagen, Ausgängen und Fluchtwegen (mehr dazu) eingesetzt werden, nämlich
    • bei Umbauten in bestehenden Gebäuden, wenn die räumlichen Verhältnisse dies erfordern
    • bei Ausgängen, welche im Normalbetrieb nicht benützt werden, vorausgesetzt in den Geschossen sind keine ständigen Arbeitsplätze eingerichtet oder die Räume haben eine ausgesprochen geringe Personenbelegung, z.B. in Lagerräumen
  • Anlagetreppen:
    Als Fluchtweg nicht geeignet und nicht zulässig
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