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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Letzte Änderung: 13.07.2023
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2. Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit(EKAS-RL 6508 ASA-Beizug)

Der Arbeitgeber zieht Spezialisten der Arbeitssicherheit bei,

– wenn in seinem Betrieb besondere Gefährdungen nach Anhang 1 auftreten

und

– wenn in seinem Betrieb das erforderliche Fachwissen (vgl. Anhang 4) zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nicht vorhanden ist.

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