1. Zweck (EKAS-RL 6508 ASA-Beizug)
Diese Richtlinie konkretisiert die Pflicht der Arbeitgeber zum Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit gemäss Artikel 11a Absätze 1 und 2 VUV und die Massnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) sowie des Gesundheitsschutzes.