back to home Eidgenössische
Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
back to home
DE FR IT
Letzte Änderung: 12.07.2023
DE FR IT

Unabhängigkeit

Art. 11f Abs. 2 VUV

Aus der Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen den ASA keine Nachteile in Form von Kündigungen, Lohnkürzungen, Versetzungen etc. erwachsen.

Zurück zum Anfang