Begriff "Lärm"
Art. 34 VUV
Unter Lärm im hier gemeinten Sinne wird unerwünschter, störender oder gesundheitsschädigender Schall verstanden. "Unerwünscht" und "störend" sind subjektive Wertungen, während die Schädigung der Gesundheit im Falle eines Hörverlustes objektiv nachweisbar ist.