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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Gefährdung des Arbeitsausführenden durch hinzutretende Dritte

Art. 39 VUV

Eine solche Gefährdung kann sich ergeben, wenn Arbeiten unter besonderen Umständen ausgeführt werden müssen. Das ist beispielsweise der Fall,

  • wenn Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Gebäuden und anderen Konstruktionen sowie an Arbeitsmitteln von Verkehrswegen aus vorgenommen werden müssen,
  • wenn Arbeiten auszuführen sind, die ganz besondere Aufmerksamkeit erfordern.
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