Lagereinrichtung und Lagerbedienungsgeräte
Art. 41 VUV
Sie dienen vorwiegend zum Ein- und Auslagern von Stückgütern auf kleinem Raum mit der Möglichkeit eines schnellen Zugriffes. Die sicherheitskonforme Ausführung solcher Einrichtungen ist in verschiedenen Bestimmungen umschrieben (siehe ergänzung).
Komplexe Anlagen bedürfen schon im Projektstadium einer besonderen Beurteilung durch Spezialisten der Arbeitssicherheit (z.B. Sicherheitsingenieure).