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Letzte Änderung: 12.07.2023
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Schutzausrüstungen zum Halten und Retten

Art. 5 und 38 VUV

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A. Wann sind Schutzausrüstungen zum Halten und Retten zu benutzen?

Schutzausrüstungen zum Halten und Retten sind zur Verfügung zu stellen und zu benutzen, wenn die Gefahr des Abstürzens oder Abrutschens besteht, bzw. wenn die Rettung Beschäftigter erforderlich werden kann.

Die Rettung einer verunfallten Person in einem Sturzauffangsystem ist sehr anspruchsvoll. Personen, welche mit PSA gegen Absturz arbeiten, müssen entsprechend ausgebildet sein und mit den für Ihre Arbeitssituation relevanten Rettungstechniken vertraut sein (VUV Art. 5 & 8).
Entsprechende Rettungsausrüstung ist vor dem Arbeiten im Anseilschutz bereitzuhalten.

B. Welche Schutzausrüstungen zum Halten und Retten gibt es, wie wirken sie?

Schutzausrüstungen zum Halten verhindern das Abstürzen und Abrutschen (Arbeitsplatzpositionierungssystem).

Da es praktisch nie vorkommt, dass ein Haltesystem in Bereichen ohne Absturzgefahr zum Einsatz kommen, muss vom Einsatz von reinen Halte- oder Rückhaltegurten abgesehen werden.

Es gibt am Markt eine ausreichende Palette kombinierter Auffanggurte, welche sowohl über Ösen für die Arbeitsplatzpositionierung als auch für ein Auffangsystem verfügen.

Haltegurt mit integriertem Verbindungsmittel für Haltegurte

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1. Auffangöse Rücken (dorsal)
2. Auffangöse Brust (sternal)
3. Steigschutzöse Bauch (ventral)
4. Halteöse für Positionierungssystem (lateral) 



Wichtig:
An die Steigschutzöse und an Halteösen dürfen keine Auffangsysteme (z.B. Höhensicherungsgeräte, Seil mit Falldämpfer etc.) befestigt werden. Beim Sturz drohen Schäden am Bewegungsapparat!! 
 

Schutzausrüstungen zum Retten ermöglichen das Herausziehen sowie das Auf- und Abseilen von zu rettenden Personen.

Dazu gehören:

  • Rettungsgurte
    Sie bestehen aus Gurtbändern, die um Schultern, Brust und Oberschenkel verlaufen. Mit Rettungsgurten können Personen herausgezogen sowie auf- und abgeseilt werden. Der Körper wird dabei aufrecht gehalten.
  • Rettungsschlaufen
    Sie bestehen aus Gurtbändern und einer Halteöse, an der das Verbindungsmittel befestigt wird. Sie werden um die Füsse der zu rettenden Person gelegt, die somit kopfüber herausgezogen oder abgelassen wird.
  • Rettungshubgeräte
    Sie dienen dazu, zu rettende Personen von einem tiefer gelegenen Ort zu einem höher gelegenen hinaufzuziehen (es gibt auch Geräte, mit denen Personen zu einem tiefer gelegenen Ort abgelassen werden können).
  • Abseilgeräte für die Rettung
    Mit Abseilgeräten können sich Beschäftigte selbst von einem höher gelegenen zu einem tiefer gelegenen Ort ablassen (die Geräte können auch von einer anderen Person bedient werden. Es gibt auch Geräte, mit denen Personen hochgezogen werden können).
ToDo: Alt Text DE 
Rettungshubgerät

C. Was ist bei der Benutzung eines Gerätes zum Halten und Retten besonders zu beachten?

Die Benutzungsdauer ist von den Einsatzbedingungen abhängig; die Angaben in der Betriebsanleitung sind zu beachten.

Aus Chemiefasern hergestellte Gurte und Verbindungsmittel unterliegen auch ohne Beanspruchung einer gewissen Alterung, die insbesondere von der Stärke der ultravioletten Strahlung sowie von klimatischen und anderen Umwelteinflüssen abhängig ist. Deshalb können keine genauen Angaben über die Benutzungsdauer gemacht werden. Nach den bisherigen Erfahrungen kann unter normalen Einsatzbedingungen bei Gurten von einer Benutzungsdauer von 6 bis 8 Jahren und bei Verbindungsmitteln (Seil/Bänder) von einer Benutzungsdauer von 4 bis 6 Jahren ausgegangen werden.

Bei Aufbewahrung/Lagerung ist darauf zu achten, dass Gurte und Verbindungsmittel

  • in trockenen, nicht zu warmen Räumen freihängend aufbewahrt,
  • nicht in der Nähe von Heizungen gelagert,
  • nicht mit aggressiven Stoffen (z. B. Laugen, Säuren, Ölen) in Verbindung gebracht und
  • möglichst vor direkter Lichteinwirkung und UV-Strahlung geschützt werden.

Darüber hinaus sind PSA zum Halten und Retten entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen (mehr dazu) zu prüfen.

PSA zum Halten und Retten müssen von einem Sachkundigen (mehr dazu) gewartet werden. Zum Ersatz schadhafter Teile dürfen nur solche Ersatzteile verwendet werden, die den Originalteilen entsprechen.

Haltegurte sind zum Auffangen abstürzender Personen nicht geeignet und dürfen daher nur benutzt werden, wenn die Beschäftigten mit dem Gurt so gehalten werden können, dass ein Absturz ausgeschlossen ist.

Rückhaltegurte dürfen nur benutzt werden, wenn die zu sichernden Personen die Absturzkante nicht erreichen können oder bei Arbeiten auf Flächen mit nicht mehr als 45° Neigung gehalten oder beim Abrutschen gesichert werden, z. B. bei Arbeiten auf Böschungen, Dachflächen.

Bei Hindernissen im Bewegungsraum sind Sitzgurte mit Schultergurtbändern zu bevorzugen. Unter Belastung sollen Sitzgurte höchstens 30 min benutzt werden.

Der Lieferant von Geräten für das Halten und Retten ist vom Betrieb eingehend über die Einsatzbedingungen der Geräte zu informieren.

Regelwerke und weitere Informationen siehe Ergänzung.

Ergänzung: Regelwerke und Informationen zu Schutzausrüstungen zum Halten und Retten
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