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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Hilfsmittel und Sicherheitsmassnahmen für aussergewöhnliche Zugänglichkeit

Art. 27 VUV

EKAS-Richtlinie Nr. 6512 Arbeitsmittel (Ziff. 7)

Für selten durchzuführende Arbeiten (z.B. einmal monatlich), für unvorhergesehene Arbeiten (wie Reparaturen) sowie für Arbeiten, zu deren Durchführung der Stand der Technik oder die Verhältnisse keine konventionelle Zugänglichkeit ermöglichen, können Hilfsmittel eingesetzt werden wie Arbeitshebebühnen (siehe Ergänzung), mobile Leitern, Anstelleitern (siehe Ergänzung), Gerüste und Rollgerüste (siehe Ergänzung).

Zum sicheren Durchführen der vorgesehenen Arbeiten können auch Sicherheitsmassnahmen getroffen werden wie das Anbringen von Fangnetzen, Schutzwänden oder Schutzgerüsten (siehe Ergänzung), das Anseilen der gefährdeten Personen.

Complément: Informations complémentaires concernant le transport de personnes
Complément: Échelles mobiles, échelles simples
Complément: Échafaudages
Complément: Filets parachute, parois de protection, échafaudages
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