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Letzte Änderung: 12.07.2023
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Begriff "Zündquelle"

Art. 29 VUV

Brände bzw. Explosionen können nur entstehen, wenn

  • brennbare Stoffe bzw. explosionsfähige Stoffe oder eine explosionsfähige Atmosphäre (d.h. ein Gemisch von brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben mit Sauerstoff in genügender Menge und geeigneter Verteilung) und
  • eine Zündquelle mit ausreichender Energie (wirksame Zündquelle)

am gleichen Ort und zur gleichen Zeit vorhanden sind.

In diesem Abschnitt wird besonders das Vermeiden von Zündquellen betrachtet.

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