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Arbeitsmittel in Ex-Zonen, Besondere Bestimmungen betreffend Zündquellen

Art. 29 VUV

Für Arbeitsmittel, die in Ex-Zonen verwendet werden, gilt die "Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB)"

Besondere Bestimmungen sind in verschiedenen Vorschriften und Regeln enthalten (siehe Ergänzung).

Ergänzung: Besondere Bestimmungen betreffend Zündquellen
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