Schutzziel "Steuerungen" und "Schalteinrichtungen"
Art. 30 VUV
Durch geeignete Gestaltung und Wahl der Steuerung und der zugehörigen Schalteinrichtungen muss die sichere Funktion des Arbeitsmittels gewährleistet werden.
Art. 30 VUV
Durch geeignete Gestaltung und Wahl der Steuerung und der zugehörigen Schalteinrichtungen muss die sichere Funktion des Arbeitsmittels gewährleistet werden.