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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Schutzziel "Steuerungen" und "Schalteinrichtungen"

Art. 30 VUV

Durch geeignete Gestaltung und Wahl der Steuerung und der zugehörigen Schalteinrichtungen muss die sichere Funktion des Arbeitsmittels gewährleistet werden.

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