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für Arbeitssicherheit EKAS
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Schutzziel "Schutzeinrichtungen an Arbeitsmitteln"

Art 28 VUV

Arbeitsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn die Schutzeinrichtungen in Schutzstellung sind und die notwendigen Schutzmassnahmen vorhanden und den Arbeitnehmenden bekannt sind (siehe Ergänzung).

Ergänzung: Schutzeinrichtungen an Arbeitsmittel, internationaler Bezug
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