Begriff Schutzeinrichtung, Schutzmassnahme
Art 28 VUV
Schutzeinrichtungen
Schutzeinrichtungen (trennende und nicht trennende) an Arbeitsmitteln werden verwendet, um Personen vor
Schutzmassnahmen
Schutzmassnahmen sind eine Kombination von technischen, organisatorischen und verhaltensbezogenen Massnahmen, deren Beachtung durch die betroffenen Personen die verbleibenden Risiken minimieren.