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für Arbeitssicherheit EKAS
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Letzte Änderung: 12.07.2023
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Begriff Schutzeinrichtung, Schutzmassnahme

Art 28 VUV

Schutzeinrichtungen
Schutzeinrichtungen (trennende und nicht trennende) an Arbeitsmitteln werden verwendet, um Personen vor Gefährdungen zu schützen, die mit vernünftigen (und zumutbarem) Aufwand durch konstruktive Massnahmen nicht vermieden oder nicht ausreichend begrenzt werden können.

Schutzmassnahmen
Schutzmassnahmen sind eine Kombination von technischen, organisatorischen und verhaltensbezogenen Massnahmen, deren Beachtung durch die betroffenen Personen die verbleibenden Risiken minimieren.

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